Rechtsprechungsübersicht zum Europäischen Verbraucherrecht: Vertrags- und Deliktsrecht
Hans-W. Micklitz
págs. 1-17
Finanzierung von Investitionsvorhaben durch Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (F&E-Beihilfen)
Burghard Hildebrandt, Nicole Castillon
págs. 17-25
Zusammenspiel und Wettbewerb von 25 Steuersystemen in der EU
Marion Titgemeyer, Ines Heuer
págs. 25-27
Niederlassungsfreiheit: Eintragung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung in das nationale Handelsregister darf nicht verweigert werden - SEVIC Systems (EuGH, 13. 12. 2005 - Rs. C-411/03)
págs. 27-30
Niederlassungsfreiheit: Kein Ausschluss des Konzernabzugs einer Muttergesellschaft für Verluste gebietsfremder Tochtergesellschaften, wenn diese im Staat des Sitzes der Tochtergesellschaften nachweislich nicht berücksichtigt werden - Marks & Spencer (EuGH, 13. 12. 2005 - Rs. C- 446/03)
págs. 30-34
EWS-Kommentar
Ingmar Dörr
págs. 34-36
Ausschluss der Steuergutschrift für Dividenden von Aktiengesellschaften mit Sitz in anderem Mitgliedstaat - Verstoss gegen Kapitalverkehrsfreiheit? Begrenzung der zeitlichen Wirkung des Urteils? - Schlussanträge Rs. Meilicke (Generalanwalt Antonio Tizzano, 10. 11. 2005 - Rs. C-292/04)
págs. 36-37
Adrian Cloer
págs. 37-38
Staatliche Beihilfen: Schuldner einer Abgabe auf die Verkaufsfläche können sich auf die Rechtswidrigkeit dadurch finanzierter Beihilfen zur Unterstützung von Handel und Handwerk nur bei zwingendem Verwendungszusammenhang berufen (EuGH, 27. 10. 2005 - verb. Rs. C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04)
págs. 38-41
Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke: Der Mangel der fehlenden Übersetzung kann grundsätzlich geheilt werden (EuGH, 8. 11. 2005 - Rs. C-443/03)
págs. 41-47
Ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft für durch ihre Organe verursachte Schäden, wenn diese nicht EG-rechtswidrig gehandelt haben - Strafzölle in USA (EuGH, 14. 12. 2005 - Rs. T-69/00, T-151/00, T-301/00, T-320/00, T-383/00 und T-135/01)
págs. 47-48
Das Gericht hält die Geldbussen gegen Mitglieder eines Kartells auf dem Zinkphosphatmarkt aufgrund der Schwere und der Dauer der Zuwiderhandlung für gerechtfertigt und angemessen berechnet (EuGH, 29. 11. 2005 - Rs. T-33/02, T-52/02, T-62/02 und T-64/02)
págs. 48-49
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