Freizügigkeit der Studenten: Zugang zur Universität darf nicht zusätzlich von unmittelbarer Zulassung zur Studienrichtung im Mitgliedstaat des Sekundarschulabschlusses (Aufnahmeprüfung bzw. Mindestnote) abhängig gemacht werden - (EuGH, 7. 7. 2005 - Rs. 147/03)