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Haustürgeschäfte-Richtlinie: Ein Realkreditvertrag, der der Finanzierung eines Immobilienerwerbs dient, ist im Gegensatz zum Kaufvertrag widerrufbar; die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass nicht die Verbraucher die Folgen der Risikoverwirklichung bei fehlender Belehrung tragen - "Schrottimmobilien" - (EuGH, 25. 10. 2005 - Rs. C-350/03 und Rs. C-229/04)


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