Zum wiederholten Mal hat sich der BGH mit dem Ersatz für Mietwagenkosten zu einem "Unfallersatztarif" befasst. Der Senat versucht neuerdings, evidenten Missbräuchen zu Lasten der Beitragszahler in die Kfz-Haftpflichtversicherung gegenzusteuern. Gottfried Schiemann (S. 1058) begründet, weshalb der BGH darin seiner Meinung nach nicht weit genug geht
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