Der BGH (1. Strafsenat) hat sich erstmals mit dem 2004 neu in das StGB eingeführten Rechtsinstitut der nachträglichen Sicherungsverwahrung (§ 66 b StGB) auseinandergesetzt. Jörg Kinzig (S. 1066) begrüßt die eingeschlagene restriktive Linie der Rechtsprechung, sieht aber längst nicht alle Probleme geklärt, die diese umstrittene Sanktion aufwirft.
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