Das Urteil erstreckt den Anspruch von Unionsbürgern auf Inländerbehandlung hinsichtlich sozialer Vergünstigungen auf Beihilfen für Studenten zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Stefan Kadelbach (S. 1163) stimmt der Entscheidung im Ergebnis zu, auch wenn die Begründung ihn nicht durchweg überzeugt
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