Der EuGH hat die Frage, ob eine vorgezogene Zeugenvernehmung niederländischen Rechts als selbständiges Beweisverfahren eine Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes ist, verneint. Peter Mankowski (S. 1144, in diesem Heft) sieht dadurch legitime Gläubigerinteressen verletzt.
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