Das Zivilprozessreformgesetz 2002 hat die Berufung und die Revision neu strukturiert. Die seit Ende 2004 durch die Justizpolitik angestrebte "funktionale Zweigliedrigkeit" will die Funktionen der Rechtsmittel abermals neu abgrenzen und Rechtsmittel im übrigen auf das verfassungsrechtlich Notwendige beschränken. Der Beitrag befaßt sich mit Stärken und Schwächen des geltenden zivilprozessualen Rechtsmittelrechts und würdigt die neuen rechtspolitischen Vorschläge
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