Die Frage, welcher Mitgliedstaat Familienleistungen zu erbringen hat, wenn Beschäftigungsort und Wohnort des Antragstellers bzw. der Familienangehörigen auseinanderfallen, wirft in der Praxis immer wieder erhebliche Schwierigkeiten auf. Maximilian Fuchs (S. 39) zeigt, dass der EuGH mit der nachstehend abgedruckten Entscheidung für mehr Transparenz des Koordinierungssystems von Familienleistungen gesorgt und eine richtungweisende Perspektive entwickelt hat.
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