Das BGB mit seinem weitgehend geschlossenen System von Normen und Begriffen lähmte die bis 1900 in aller Welt geachtete innovative Kraft der deutschen Zivilrechtswissenschaft. Wie die Schuldrechtsmodernisierung 2002 zeigt, ist man in wichtigen Fragen bis heute in begriffsjuristische Grabenkämpfe verstrickt. Der Beitrag diagnostiziert den heutigen Zustand der deutschen Zivilistik und zeigt anhand von drei Beispielen die Möglichkeiten, die eine geschichtliche Rechtswissenschaft bietet
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