In den "smart sanctions"-Verfahren "Kadi" und "Yusuf" entschied das EuG in erster Instanz zugunsten des Vorrangs des UN-Rechts vor EU-Recht. Es sah sich infolge dessen in seiner Prüfungskompetenz beschränkt. Die Urteile stehen zweifelsohne im Dienste des Kampfes gegen den Terrorismus, weniger dagegen im Dienste der Menschenrechte, wie die Analyse zeigt.
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