Die Entscheidung des BVerfG beschäftigt sich erstmals ausführlich mit der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden. Sie überzeugt Stefan Huster (S. 466) weder im konkreten Fall noch - insbesondere mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen, vor denen die öffentliche Gesundheitsversorgung steht - in ihrer dogmatischen Grundlegung.
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