Der Verfasser bejaht im Einklang mit dem Urteil des BVerwG vom 23.11.2005 die Qualifikation erkennungsdienstlicher Maßnahmen gem. § 81 b Alt. 2 StPO als Akte der Strafverfolgungsvorsorge, für welche die Polizei nach den Landespolizeigesetzen zuständig ist, und erörtert den Rechtsschutz gegen polizeiliche Strafverfolgungsmaßnahmen
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados