Die Reformen des Kartell- und Lauterkeitsrechts haben die jeweiligen Sanktionssysteme um Abschöpfungsansprüche ergänzt. § 34a GWB sieht einen Anspruch auf Vorteilsabschöpfung, § 10 UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor. Der Zweck dieser neuartigen Sanktionsinstrumente wird bislang ganz überwiegend in der Beseitigung von Durchsetzungsdefiziten bei so genannten Streu- und Bagatellschäden gesehen. Der Beitrag stellt diesen Erklärungsansatz in Frage und plädiert für eine neue, marktkonforme Deutung der Abschöpfungsansprüche.
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