Anknüpfend an einen Fall aus dem Verbraucherrecht und an Normen des internationalen Zivilprozeßrechts geht der EuGH auf die Frage ein, ob die Rechtskraft gerichtlicher Urteile im Interesse der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts durchbrochen werden muß. Matthias Ruffert (S. 905) sieht die Entscheidung auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung und erkennt eine Verstetigung in der gemeinschaftsrechtlichen Beurteilung von Rechtskraftproblemen.
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