Die Föderalismusreform bringt weitreichende Änderungen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, bedeutsame Neuerungen hinsichtlich der Gesetzgebungskategorien, den Abbau von Mischfinanzierungen sowie Regelungen über die Verteilung insbesondere gemeinschaftsrechtlich begründeter Zahlungspflichten. Der Beitrag beschränkt sich im Wesentlichen auf die Grundzüge des Reformprojekts.
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