Die Entscheidung des EuGH trägt zur Konsolidierung und Fortentwicklung seiner Rechtsprechung sowohl zum konkreten Grundrechtsschutz als auch zur allgemeinen Grundrechtslehre bei. Von besonderer Bedeutung sind für Ssoufian Bouchouaf, Gabriele Britz und Tobias Richter (S. 43) die Ausführungen zum Verbot der Altersdiskriminierung, das im Anschluss an die "Mangold-Entscheidung" fortentwickelt wird.
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