Der Unfallersatztarif, den Autovermieter von einem Mieter verlangen, der sein Kfz unfallbedingt nicht nutzen kann und voraussichtlich ersatzberechtigt ist, ist höher als der Normaltarif. Sein Ersatz bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist umstritten. Der Beitrag analysiert die jüngere Rechtsprechung des BGH zu den inmitten stehenden schadens- und prozessrechtlichen Fragen.
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