Die von Martin Franzen (S. 191) besprochene Entscheidung des EuGH befasst sich mit der Auslegung der RiL 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge sowie dem maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung durch die innerstaatlichen Gerichte bei verspäteter Richtlinienumsetzung, welchen der EuGH mit dem Ablauf der Umsetzungsfrist als gegeben ansieht.
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