Die Entscheidung des EuGH zu der Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsvertrags allein wegen "Krankheit" als Diskriminierung wegen einer "Behinderung" europarechtswidrig sei, gibt wertvolle Hinweise zur Auslegung des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Hermann Reichold und Martin Heinrich (S. 196) begrüßen die zurückhaltende Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG. Eine "Verdoppelung des Kündigungsschutzes" bei der krankheitsbedingten Kündigung steht vorläufig nicht zu erwarten.
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