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Resumen de § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz:: Wann und warum darf der Staat töten?

Reinhart Merkel

  • Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 14 Abs. 3 LuftSiG verfolgt der Beitrag das Anliegen einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der geläufigen Verfassungsdogmatik zu Eingriffen in das Grundrecht auf Leben. Er versucht zu zeigen, dass die Methode, die das BVerfG und große Teile der verfassungsrechtlichen Literatur zur Analyse derartiger Eingriffe heranzuziehen, auf prinzipiell fragwürdigen Fundamenten beruht


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