Der EuGH setzt seine Rechtsprechung zur Rücknahme bestandskräftiger Verwaltungsakte, die gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, fort. Dabei deuten sich Abgrenzungen zu Fallkonstellationen an, die Gegenstand früherer Entscheidungen waren. Matthias Ruffert (S. 407) befürwortet die Entscheidung im Kontext der Gesamtentwicklung und verdeutlicht, dass das Institut der Bestandskraft nicht in Gefahr ist.
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