Wenn Rechte kollidieren, sucht man die Lösung im Ganzen der Rechtsordnung. Deutlich wird diese holistische Dimension in Drittwirkungsfällen, bei denen die unterschiedlichen Logiken zweier Sozialsysteme aufeinanderprallen. Eine Abwägung der gegenläufigen Interessen soll dann einen gerechten Ausgleich ermöglichen. Doch funktioniert dieser Ausgleich in der praktischen Argumentation tatsächlich?
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