In einer Entscheidung vom 26.10.2006 (abgedruckt in diesem Heft) befaßte sich der I. Zivilsanat des BGH wiederholt mit der kommerziellen Komponente des Persönlichkeitsrechts. Der Beitrag, der der Entscheidung zwar im Ergebnis zustimmt, die Begründung des BGH jedoch kritisch würdigt, stellt die Entwicklung der Rechtsprechung zum kommerziellen Persönlichkeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der "Herrenreiter-Doktrin" dar.
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