Die Kammerentscheidung des BVerfG aus dem Bereich des Beamtenrechts stellt in Fortentwicklung der früheren Rechtsprechung des Gerichts fest, dass die beamtenrechtliche Dienstpflicht, Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst an den Dienstherrn abzuliefern, auch insoweit verfassungskonform ist, als hiervon wissenschaftliche Lehrtätigkeiten von Hochschullehrern erfasst sind. Klaus Ferdinand Gärditz (S. 521) setzt sich kritisch mit den Entscheidungsgründen auseinander.
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