In der die Schadensregulierung bei einem Fahrzeugschaden betreffenden Entscheidung verneint der BGH eine Bindung des Geschädigten an die gewählte Art der Abrechnung. Vielmehr könne auch später eine andere Abrechnungsart eingefordert werden. Christian Huber (S. 639) hält die geschädigtenfreundliche Entscheidung für konsequent
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