In seiner Entscheidung hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, ob ein 6 Monate altes Fohlen "gebraucht" im Sinne der Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf ist. Des Weiteren wird das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion bestätigt sowie die Verkürzung der Verjährungsfrist als unzulässige Haftungsbegrenzung qualifiziert. Susanne Augenhofer (S. 792) stimmt der Entscheidung vollumfänglich zu
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