Der Beitrag beschreibt den Stand der Harmonisierung des Bauordnungsrechts aus dem Blickwinkel der Musterbauordnung des Jahres 2002 und stellt die neuere Rechtsprechung zu ausgewählten Schwerpunkten des Bauaufsichtsrechts dar. Dabei stehen die bauordnungsrechtlichen Grundstrukturen und die Systematik im Vordergrund. Eine solche Beschränkung führt naturgemäß dazu, dass nicht jede Zweifelsfrage erörtert werden kann.
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