Das BVerfG bindet die deutschen Fachgerichte auf dem Gebiet des Konsularrechts an die Rechtsprechung des IGH. Auf dieser Grundlage erzwingt es die vom BGH bisher abgelehnte Revisibilität einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 WÜK. Christoph Burchard (S. 891) stimmt dem im Ergebnis, nicht aber in der Begründung zu und verdeutlicht, dass die IGH-Rechtsprechung mit der Strafprozessrechtsdogmatik nicht in Einklang steht.
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