Der BGH erlegt dem Gericht, das über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu entscheiden hat, strenge Prüfungspflichten hinsichtlich des Vorliegens neuer Tatsachen auf. Jörg Kinzig (S. 1006) stimmt den im Urteil aufgestellten Grundsätzen zu, ist aber vom Ergebnis überrascht.
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