Der Beitrag schlägt vor, Aufklärungspflichten des Kreditgebers nicht aus dem zur Systembildung wenig geeigneten Grundsatz von Treu und Glauben, sondern aus dem Gesamtsystem des Geschäftsbesorgungsrechts abzuleiten. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine (interessen-)gerechte Lösung der virulenten Frage, ob und inwieweit die kreditgebende Bank auch Aufklärung über die Risiken des finanzierten Geschäfts schuldet.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados