Der Beitrag skizziert die Entstehung des Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen und analysiert ausführlich den neu geschaffenen Straftatbestand (§ 238 StGB). Das kriminalpolitische Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern ein höheres Maß an Sicherheit vor Stalking zu bieten, wird voraussichtlich verfehlt werden. Wegen der Weite des Tatbestandes ist bei der Rechtsanwendung vielmehr mit beträchtlicher Unsicherheit zu rechnen, Ermittlungs- und Beweisprobleme scheinen vorprogrammiert.
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