Die Entscheidung des BVerwG beseitigt ein Dogma des Städtebaurechts und des Verwaltungsprozessrechts: die fehlende Rechtssatzqualität des Flächennutzungsplans und den daraus folgenden Ausschluss der prinzipalen gerichtlichen Kontrolle. Ulrich Battis (S. 1153) begrüßt die Entscheidung und hält sie hinsichtlich der materiell-rechtlichen Aussage für überfällig, hinsichtlich der prozessualen Folgerung - § 47 Abs. 1 Nr. 1 statt Nr. 2 VwGO - für mutig
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