Der Beitrag nimmt die jüngste Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen zum Anlass, nach dem Verhältnis von allgemein-privatrechtlicher Rechtsfortbildung und kartellrechtlichen Instrumenten beim Schutz von Letztverbrauchern zu fragen. Insbesondere wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine Verdrängung des Privatrechts durch das Wirtschaftsrecht stattfindet.
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