Die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 vom 11.7.2007 ("Rom II") schafft erstmals einheitliche europäische Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung. Den häufigsten Anwendungsfall dieser Kollisionsnormen bilden Straßenverkehrsunfälle mit Auslandsbezug. Der folgende Beitrag analysiert die Neuregelung im Licht ihres Hauptanwendungsgebiets
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