Die Entscheidung des BGH zur Kostentragung bei streitgenössischer Nebenintervention hat einen besonderen aktienrechtlichen Hintergrund. Christoph Althammer (S. 255) stimmt dem BGH zu, wägt dogmatische und rechtspolitische Gesichtspunkte ab und weist auf weitere, hier nicht entschiedene Konstellationen hin.
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