In zwei im Ergebnis entgegengesetzt entschiedenen Urteilen hat der VIII. Zivilsenat des BGH Formularklauseln in Garantiebedingungen an § 307 BGB gemessen. Peter Bydlinski (S. 306) kritisiert vor allem die Annahme einer unangemessenen Benachteiligung im ersten Fall, wobei er die konkrete "Inspektionsklausel" - nicht verallgemeinerungsfähig - als im Sinne des § 305c Abs. 2 BGB unklar ansieht, und stellt dieser Entscheidung das an zweiter Stelle abgedruckte Urteil gegenüber.
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