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Niederlassungsfreiheit: Ein im Inland ansässiges Unternehmen muss den Währungsverlust aus der Rückführung von Dotationskapital, das es einer EG-ausländischen Betriebsstätte gewährt hat, als Betriebsausgabe abziehen können, wobei unerheblich ist, ob die Betriebsstätte - nach dem DBA Deutschland-Italien freigestellte - Gewinne erzielt hat - "Deutsche Shell". (EuGH, 28. 2. 2008 - Rs. C-293/06)


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