Die Rechtsgrundlagen der europäischen Fusionskontrolle haben sich geändert. Es ist wenig klar, welche Richtung die Rechtsanwendung einschlagen wird. Sicher ist nur ein Bemühen um eine stärkere ökonomische Absicherung der Entscheidungen. Dabei sollten immer die Grenzen mitbedacht werden, die sich aus der Administrabilität des Rechts ergeben.
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