Durch die Finanzmarktrichtlinie wurden auf europäischer Ebene die Informations- und Beratungspflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen neu geregelt. Nach Umsetzung im deutschen Recht stellt sich die Frage, welche Änderungen sich ergeben. Der folgende Beitrag untersucht insbesondere, unter welchen Voraussetzungen Anleger - auch grenzüberschreitend - Schadensersatzansprüche geltend machen können
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