Der Entscheidung, die Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Ausländern generell nach dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beurteilen, kommt grundsätzliche Bedeutung über die Ausweisungsentscheidung hinaus zu. Die Argumentation des Gerichts, dass die Änderung des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts durch das Inkrafttreten des EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes gefordert sei, hält Kay Hailbronner (S. 514) zwar nicht für überzeugend. Die Entscheidung des Senats kann sich aber auf die neuere Rechtsprechung des BVerfG stützen und ist daher auch verallgemeinerungsfähig.
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