Das Wort "vertretbar" gebraucht als Prädikat, als Aussage über die Beschaffenheit von etwas, begegnet dem Juristen in zahlreichen Zusammenhängen. Der Beitrag befasst sich mit der Vertretbarkeit rechtlicher Aussagen, insbesondere rechtlicher Entscheidungen. Ziel ist es, die Bedeutung des Begriffs zu klären und die praktischen Konsequenzen dieser letztlich rechtslogischen Überlegungen aufzuzeigen
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