Der BGH bejaht in seiner Entscheidung den Schadensersatzanspruch gegen einen Käufer, der unberechtigt Mangelbeseitigung verlangt hat. Holger Sutschet (S. 637) kritisiert, dass der Senat eine tragfähige Begründung für diese Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowie für die unterschiedliche Behandlung gerichtlicher und außergerichtlicher Geltendmachung von Forderungen schuldig bleibt.
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