Nach der Prinzipientheorie gelten die Gebote des Grundgesetzes nicht strikt, sondern nur "prinzipienhaft" nach Maßgabe des rechtlich und tatsächlich Möglichen. Diese Sicht erklärt zwar den abwägungsorientierten Umgang mit den Grundrechten in der Praxis. Sie taugt aber nicht dazu, Entscheidungen normativ anzuleiten und zu rechtfertigen. Die Interpretation der Verfassung hat vom Grundsatz der Abwägungsfestigkeit auszugehen
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