Der BGH bekräftigt, dass die besonderen Umstände bei der Würdigung eines Geständnisses zu berücksichtigen sind, wenn dieses im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache abgegeben wurde und in einem abgetrennten Prozess als belastende Zeugenaussage fungiert. Stephan Stübinger (S. 798) stimmt dem zu und weist auf einen generellen Funktionswandel von Geständnissen hin.
© 2001-2025 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados