Niederlassungsfreiheit: Der Gründungsmitgliedstaat kann es einer Gesellschaft verwehren, ihren effektiven Verwaltungssitz in einen anderen Staat zu verlegen und zugleich eine Gesellschaft des nationalen Rechts zu bleiben - "Cartesio" bestätigt "Daily Mail" (EuGH, 16. 12. 2009 - Rs. C-210/06)