Das am 1.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sieht umfangreiche Änderungen des Gesellschafts- und Insolvenzrechts einschließlich der Einführung der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung im Insolvenzverfahren vor. Der folgende Beitrag erläutert die insolvenzrechtlichen Überleitungsvorschriften und gibt erste Hinweise für die Praxis.
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