Christian Rolfs, Simone Evke de Groot
In den vergangenen Jahren hat der EuGH mehrfach die Monopolstellung bestimmter Versicherungseinrichtungen beanstandet. Jüngst hat der Gerichtshof zwar das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich gebilligt (EuGH, Urt. v. 5.3.2009 � Rs C-350/07 � Kattner Stahlbau), dabei aber zugleich zuerkannt, dass jedes Pflichtversicherungssystem nicht nur mit dem Wettbewerbsrecht der EG, sondern auch mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar sein muss. Das wirft die Frage auf, ob das gesetzlich vorgesehene Monopol des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung Bestand haben kann, zumal auch die Beitragsbemessung (§ 10 BetrAVG) im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) Bedenken unterliegt.
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