Die Kapitalverkehrsfreiheit steht einem DBA nicht entgegen, das die Doppel-besteuerung der von einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ausge-schütteten Dividenden zulässt und den Wohnsitzmitgliedstaat des Anteilseigners nicht zu deren Verhinderung verpflichtet - "Damseaux" (EuG, 16.7.2009 - Rs. C-128/08)