Vertragsabschluss im Fernabsatz: Die Ausübung des Widerrufsrechts darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass der Verbraucher allein deshalb zum Wertersatz verpflichtet wird, weil er die gekaufte Ware geprüft und ausprobiert hat - " Messner" (EuGH, 3.9.2009 - Rs. C-489/07)